Abrechnung für Privatpatienten und Selbstzahler
Unsere Praxis ist als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis organisiert. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine Rechnung, in welcher die Leistungen und Kosten aufgeführt sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: privatärztl. Gebührenordnung (GOÄ).
Private Krankenversicherung
Privatpatienten bekommen die Kosten in der Regel von Ihrer privaten Versicherungen erstattet. In Ausnahmefällen sind Rückfragen zu den jeweiligen Tarifen zu empfehlen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherten haben die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für ärztlich-homöopathische Behandlungen abzuschließen. Informationen erhalten Sie unter: www.dzvhae.de.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Im Falle der freiwilligen Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen, können die Behandlung oft erstattet werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, in wieweit sie die Kosten für eine privatärztliche Behandlung übernimmt.